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   BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19   

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BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19 (https://dejure.org/2022,1086)
BPatG, Entscheidung vom 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19 (https://dejure.org/2022,1086)
BPatG, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 29 W (pat) 570/19 (https://dejure.org/2022,1086)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    1) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas?, GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH a. a. O. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID AG/HABM [BioID]; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2014, 565 Rn. 12 - smartbook).

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).

    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA; BGH GRUR 2018, 301 Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 10 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops).

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    1) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas?, GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Selbst wenn eine solche Verwendung im Verhältnis zu einer Verwendung als Schriftzug auf der Vorder- bzw. Rückseite eines Kleidungsstücks weniger wahrscheinlich und auch praktisch nicht so bedeutsam und naheliegend sein mag, ist sie zu berücksichtigen (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 16 - #darferdas? II).

    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    1) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas?, GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI).

    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA; BGH GRUR 2018, 301 Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 10 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 20 - AS/DPMA [#darferdas?]; GRUR 2008, 608 Rn. 67 - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA [MATRATZEN]; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).

    aa) Nach dem aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    1) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas?, GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 20 - AS/DPMA [#darferdas?]; GRUR 2008, 608 Rn. 67 - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA [MATRATZEN]; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).

  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 511/17
    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    Soweit die Beschwerdeführerin dazu auf die Vorlageentscheidung des BGH an den EuGH (BGH GRUR 2018, 932 - #darferdas?) verweist, ergibt sich daraus keine andere Beurteilung.
  • BPatG, 09.10.2019 - 29 W (pat) 519/18

    Markenrecht: Mir all sin Kölle

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH a. a. O. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID AG/HABM [BioID]; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2014, 565 Rn. 12 - smartbook).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 12.01.2022 - 29 W (pat) 570/19
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH a. a. O. - Eurohypo AG/HABM [EUROHYPO]; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID AG/HABM [BioID]; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2014, 565 Rn. 12 - smartbook).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BPatG, 29.01.2020 - 26 W (pat) 575/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNICO" - kein Verstoß gegen die Begründungspflicht -

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BPatG, 20.01.2015 - 27 W (pat) 537/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "see it - feel it - live it" - keine

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BPatG, 10.10.2017 - 25 W (pat) 2/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "findwhatyoulike" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 13.09.2012 - 25 W (pat) 527/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "DEUTSCHLANDSANDWICH" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BPatG, 06.03.2024 - 29 W (pat) 10/21
    Werden die beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit dem angemeldeten Zeichen - egal an welcher Stelle - versehen, werden regelmäßig weder das unternehmerische Publikum noch der allgemeine durchschnittlich aufmerksame Endverbraucher dieser Waren und Dienstleistungen annehmen, es handele sich um einen Hinweis auf den Hersteller der so beschrifteten Waren (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2024, 216 Rn. 32 - KÖLNER DOM; BPatG, Beschluss vom 15.11.2017, 29 W (pat) 16/14 - YOU & ME; Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam sowie Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 307).
  • BPatG, 26.10.2022 - 29 W (pat) 586/20
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).

    Vielmehr steht die in der angemeldeten Wortfolge zum Ausdruck kommende "Botschaft nach außen" und damit das Gestaltungsmittel dergestalt im Vordergrund, dass das Zeichen im Verkehr stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 15.11.2017, 29 W (pat) 16/14 - YOU & ME; Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).

  • BPatG, 20.09.2023 - 29 W (pat) 506/20
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks, etc. als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • BPatG, 21.09.2022 - 29 W (pat) 508/21
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 -.
  • BPatG, 10.08.2022 - 29 W (pat) 41/19
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 40/19
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • BPatG, 14.09.2022 - 29 W (pat) 39/19
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
  • BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 574/20
    Es muss stets im Einzelfall beurteilt werden, ob der Verkehr das Zeichen auch auf dem Etikett eines Kleidungsstücks, etc. als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der damit gekennzeichneten Waren wahrnehmen kann (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 17 - #darferdas? II; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 12.01.2022, 29 W (pat) 570/19 - MAKE MONDAY SUNDAY; Beschluss vom 09.10.2019, 29 W (pat) 519/18 - Mir all sin Kölle; Beschluss vom 04.04.2019, 30 W (pat) 511/17 - reggae jam).
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